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Abmahnung

 

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln gefragt! Suchen Sie sofort einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht auf!
In der Rechtsanwaltskanzlei Koshy ist das Arbeitsrecht unser tägliches Handwerk. Mit umfassender Erfahrung und höchstem Engagement setzen wir uns für Ihr Anliegen im Bereich der Abmahnungen ein.


Gerade für Arbeitnehmer steht bei einer Abmahnung viel auf dem Spiel, da sie oft eine Vorstufe zur Kündigung ist. Deshalb können Sie sich jederzeit auf uns als kompetenten Ansprechpartner verlassen.


Funktion der arbeitsrechtlichen Abmahnung
Eine Abmahnung erfüllt drei wesentliche Funktionen:


  • Hinweisfunktion: Der Arbeitnehmer wird auf sein Fehlverhalten hingewiesen. Dies kann beispielsweise unpünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz oder mangelnde Leistung sein.
  • Rügefunktion: Es wird klargemacht, dass das Verhalten nicht akzeptabel ist und gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Die Abmahnung dient als förmliche Rüge und soll den Arbeitnehmer zur Änderung seines Verhaltens bewegen.
  • Warnfunktion: Die Konsequenzen bei wiederholtem Fehlverhalten werden aufgezeigt. In der Abmahnung wird deutlich gemacht, dass bei fortgesetztem oder erneutem Fehlverhalten eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht.


Das Ziel einer Abmahnung ist stets, den Arbeitnehmer zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu bewegen und das Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden.


Richtig abmahnen: Wie und Wer?
Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen an eine Abmahnung, aber sie sollte stets schriftlich erfolgen. Wichtige Inhalte sind:
Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens: Der Arbeitnehmer muss genau darüber informiert werden, welches Verhalten beanstandet wird. Es ist wichtig, dass die Abmahnung präzise und nachvollziehbar ist, damit der Arbeitnehmer seine Position dazu klar verstehen kann.


  • Erklärung des Verstoßes: Der Arbeitgeber muss erklären, warum das Verhalten als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten betrachtet wird. Es sollten konkrete Beispiele genannt werden, die den Verstoß belegen.
  • Aufforderung zur Änderung des Verhaltens: Der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, das beanstandete Verhalten zu ändern. Es sollte klar und deutlich kommuniziert werden, welche Verhaltensänderungen erwartet werden.
  • Darlegung der Konsequenzen: Es müssen die Konsequenzen aufgezeigt werden, die im Falle einer erneuten Pflichtverletzung drohen. Dies kann bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Eine Abmahnung kann von jeder Person ausgesprochen werden, die dem Arbeitnehmer verbindliche Weisungen erteilen kann.


Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?
Es gibt keine festen Regeln, wie viele Abmahnungen einer Kündigung vorausgehen müssen. Eine Kündigung kann schon nach der ersten Abmahnung wirksam sein, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverstoß beruht.

Muss vor jeder Kündigung abgemahnt werden?
In der Regel ist eine Abmahnung das mildeste Mittel vor einer Kündigung und daher in den meisten Fällen erforderlich. Ausnahmen können bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder klarer Arbeitsverweigerung bestehen.

So verhalten Sie sich richtig bei einer Abmahnung.


  • Prüfen Sie die Abmahnung: Überprüfen Sie, ob die Abmahnung korrekt ist und alle erforderlichen Inhalte enthält.
  • Erfüllen Sie Ihre Pflichten: Falls Sie das vorgeworfene Verhalten begangen haben, sollten Sie sich umgehend um eine Verbesserung bemühen und die erforderlichen Schritte einleiten.
  • Nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um Ihre Rechte und Möglichkeiten zu verstehen und zu verteidigen.


In vielen Fällen ist es ratsam, gegen eine unwirksame Abmahnung vorzugehen, aber dies sollte immer mit anwaltlichem Rat erfolgen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu vertreten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Koshy bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um das Thema Abmahnung. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Erstberatung!


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